Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-04, I-2 U 60/05

I-2 U 60/05Obergericht04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 60/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: I-2 U 60/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0504.I2U60.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Mai 2005 verkündete Zwi-schenurteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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