I-2 U 60/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-04, I-2 U 60/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-04, I-2 U 60/05
I-2 U 60/05Obergericht04.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 60/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: I-2 U 60/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0504.I2U60.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Mai 2005 verkündete Zwi-schenurteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.