Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-04, I-2 U 88/05

I-2 U 88/05Obergericht04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 88/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: I-2 U 88/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0504.I2U88.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Restitutionskläger als Gesamtschuld-ner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Restitutionskläger können die Voll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von xxx % des zu vollstrecken-den Betrages abwenden, wenn nicht die Restitutionsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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