I-9 U 64/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-08, I-9 U 64/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-08, I-9 U 64/05
I-9 U 64/05Obergericht08.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 64/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-08
Aktenzeichen: I-9 U 64/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0508.I9U64.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. April 2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 343/04) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.019,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Oktober 2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 98 % und der Beklagte zu 2 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.