I-24 U 147/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-09, I-24 U 147/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-09, I-24 U 147/05
I-24 U 147/05Obergericht09.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 147/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-09
Aktenzeichen: I-24 U 147/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0509.I24U147.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. August 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflich-tet sind, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der auf der Nichteinle-gung einer fristgerechten Beschwerde beim Oberlandesgericht Düssel-dorf und dem Verstreichenlassen der Frist für das Wiedereinsetzungs-gesuch in dem Verfahren II-4 UF 20/04 beruht.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 38.454,38 EUR.
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