Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-09, I-4 U 138/05

I-4 U 138/05Obergericht09.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 138/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-09

Aktenzeichen: I-4 U 138/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0509.I4U138.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.3.2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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