VII-Verg 12/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-10, VII-Verg 12/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-10, VII-Verg 12/06
VII-Verg 12/06Obergericht10.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 12/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-10
Aktenzeichen: VII-Verg 12/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0510.VII.VERG12.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Ver-gabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 13. Februar 2006, Az. VK 3/2006, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie die der Antragsgegnerin in diesen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antrags-gegnerin notwendig.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 210.000 €
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