Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-19, I-17 U 162/05

I-17 U 162/05Obergericht19.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 162/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-19

Aktenzeichen: I-17 U 162/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0519.I17U162.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. August 2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.

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