4 Ws 63/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-22, 4 Ws 63/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-22, 4 Ws 63/02
4 Ws 63/02Obergericht22.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 Ws 63/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-22
Aktenzeichen: 4 Ws 63/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0522.4WS63.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Anordnung der Erzwin-gungshaft rechtswidrig war.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer entstandenen notwendi-gen Auslagen – auch für das Verfahren vor dem Bun-desverfassungsgericht - trägt die Staatskasse.
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