Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-22, 4 Ws 63/02

4 Ws 63/02Obergericht22.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 Ws 63/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-22

Aktenzeichen: 4 Ws 63/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0522.4WS63.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Anordnung der Erzwin-gungshaft rechtswidrig war.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer entstandenen notwendi-gen Auslagen – auch für das Verfahren vor dem Bun-desverfassungsgericht - trägt die Staatskasse.

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