VI-Kart 6/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-04, VI-Kart 6/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-04, VI-Kart 6/06 (V)
VI-Kart 6/06 (V)Obergericht04.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 6/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-04
Aktenzeichen: VI-Kart 6/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0604.VI.KART6.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts vom 1. Februar 2006 wird angeordnet, soweit sich die mit der Beschwerde angegriffenen Fragen in Ziffer 1 und 2 des Auskunftsbeschlusses auch auf den räum-lichen Bereich beziehen, der außerhalb des in Anlage 1 zum Aus-kunftsbeschluss vom 5. Oktober 2005 gekennzeichneten Raumes liegt.
Im übrigen wird der Antrag der Beschwerdeführerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die gesetzte Frist bis zum 8. Mai 2006 verlängert wird.
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