I-18 U 22/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-14, I-18 U 22/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-14, I-18 U 22/06
I-18 U 22/06Obergericht14.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 22/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-14
Aktenzeichen: I-18 U 22/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0614.I18U22.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Dezember 2005
verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landge-
richts Düsseldorf (31 O 76/04) teilweise abgeändert und insge-
samt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 6.595,92 €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz aus 758,50 € seit dem 15. September 2003, aus
942, 25 € seit dem 22. September 2003, aus 1.911,62 € seit
dem 6. Juli 2004, aus 819,75 € seit dem 5. April 2004, aus
1.013,25 € seit dem 25. März 2004 sowie aus 1.247,55 €
seit dem 16. August 2004 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. 6.595,92 €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz aus 758,50 € seit dem 15. September 2003, aus
942, 25 € seit dem 22. September 2003, aus 1.911,62 € seit
dem 6. Juli 2004, aus 819,75 € seit dem 5. April 2004, aus
1.013,25 € seit dem 25. März 2004 sowie aus 1.247,55 €
seit dem 16. August 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagen wird zurückge-
wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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