Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-14, VI-U (Kart) 35/05

VI-U (Kart) 35/05Obergericht14.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 35/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-14

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 35/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0614.VI.U.KART35.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Oktober 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert: Der Herausgabeantrag zu 2. wird abgewiesen.

  2. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

  3. Von den Kosten des 1. Rechtszuges hat die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 % zu tragen. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen insgesamt der Klägerin zur Last.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

  5. Der Streitwert für die 2. Instanz wird auf 5.800 + 200 = 6.000 € festgesetzt.

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