Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-19, I-1 U 38/06

I-1 U 38/06Obergericht19.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 38/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-19

Aktenzeichen: I-1 U 38/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0619.I1U38.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Januar 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 8.500 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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