Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-20, I-20 U 26/06

I-20 U 26/06Obergericht20.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 26/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-20

Aktenzeichen: I-20 U 26/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0620.I20U26.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Dezember 2005 verkün-dete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düssel-dorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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