VII-Verg 17/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-21, VII-Verg 17/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-21, VII-Verg 17/06
VII-Verg 17/06Obergericht21.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 17/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-21
Aktenzeichen: VII-Verg 17/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0621.VII.VERG17.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 9. März 2006 (VK VOL 34/2005) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Antragsgeg-nern in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragsgegner im Beschwerdeverfahren notwendig.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 330.000 Euro
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