I-18 U 37/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, I-18 U 37/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, I-18 U 37/04
I-18 U 37/04Obergericht28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 37/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: I-18 U 37/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0628.I18U37.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Januar 2004
verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (31 O 177/01) teilweise abgeändert
und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die
Klägerin 28.985,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem Basiszinssatz aus 3.256,41 € seit dem 14.
April 2001, aus 6.033,57 € seit dem 18. April 2001, aus
12.949,43 € seit dem 2. Mai 2001, aus 4.098,- € seit dem 11.
Mai 2001 sowie aus weiteren 2.648,49 € seit dem 16. Mai
2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückge-
wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des
Revisionsverfahrens (BGH I ZR 86/04) tragen die Beklagten
als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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