VI-U (Kart) 2/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-U (Kart) 2/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-U (Kart) 2/06
VI-U (Kart) 2/06Obergericht28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 2/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 2/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0628.VI.U.KART2.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Das am 21. Dezember 2005 verkündete Urteil der 28. Zivilkam-mer des Landgerichts Köln ist, nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt er-klärt haben, gegenstandslos.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 13.6.2006 auf 250.000 € und für die Zeit danach auf bis 20.000 € festgesetzt.
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