VI-U (Kart) 33/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-U (Kart) 33/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-U (Kart) 33/05
VI-U (Kart) 33/05Obergericht28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 33/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 33/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0628.VI.U.KART33.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. April 2005 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 647/04 – ab-geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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