I-23 U 4/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-03, I-23 U 4/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-03, I-23 U 4/05
I-23 U 4/05Obergericht03.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 4/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-03
Aktenzeichen: I-23 U 4/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0703.I23U4.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.9.2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.900,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.12.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.