I-5 U 89/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-06, I-5 U 89/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-06, I-5 U 89/05
I-5 U 89/05Obergericht06.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 89/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-06
Aktenzeichen: I-5 U 89/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0706.I5U89.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 18.05.2006
durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht J...
sowie die Richter am Oberlandesgericht L... und B...
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf vom 01.07.2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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