I-7 U 68/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-07, I-7 U 68/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-07, I-7 U 68/06
I-7 U 68/06Obergericht07.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 68/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-07
Aktenzeichen: I-7 U 68/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0707.I7U68.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Arrestklägerin wird das am 10. Februar 2006 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert:
Wegen einer Forderung der Arrestklägerin in Höhe von 266.411,64 € wird der dingliche Arrest in das gesamte Vermögen der Arrestbeklagten angeordnet.
Die Vollziehung des Arrestes wird durch die Hinterlegung von 300.000,- € gehemmt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Arrestbeklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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