VII-Verg 84/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-12, VII-Verg 84/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-12, VII-Verg 84/05
VII-Verg 84/05Obergericht12.07.2006
Regest
Die in einer Bietergemeinschaft vereinten Unternehmen sind im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von ihrem An-spruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten gegen den unterliegenden Verfahrens-beteiligten ist Umsatzsteuer daher abzusetzen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 84/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-12
Aktenzeichen: VII-Verg 84/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0712.VII.VERG84.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Normen: UStG §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze
Die in einer Bietergemeinschaft vereinten Unternehmen sind im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von ihrem An-spruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten gegen den unterliegenden Verfahrens-beteiligten ist Umsatzsteuer daher abzusetzen.
Tenor
I. Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Feb-ruar 2006 abgeändert.
Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.Januar 2006 sind von der Antragsgegnerin an Kosten 560,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2006 an die Antragstel-lerin zu erstatten.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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