I-20 U 100/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-25, I-20 U 100/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-25, I-20 U 100/00
I-20 U 100/00Obergericht25.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 100/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-25
Aktenzeichen: I-20 U 100/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0725.I20U100.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17. März 2000 verkündete Urteil der 42. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg – 42 O 164/99 – wird hinsichtlich des in der Berufungsinstanz nach teilweiser Klage-rücknahme noch streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs betreffend die Bewerbung und/oder den Vertrieb der Mittel „Creatin Monohydrate“ (Lit. f des Tenors des angefochtenen Urteils) und „Carnitin Drink“ (Lit. i des Tenors des angefochtenen Urteils) zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 44 % und der Beklagte zu 56 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte zu 36 % und der Kläger zu 64 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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