Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-25, VII-Verg 91/05

VII-Verg 91/05Obergericht25.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 91/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-25

Aktenzeichen: VII-Verg 91/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0725.VII.VERG91.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. De-zember 2002, VK – 46/2005-L, zu Ziffern 3. und 4. des Ausspruchs aufgehoben.

Die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwen-dungen tragen die Verfahrensbeteiligten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte zu tragen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahens beträgt bis zu 10.000 €.

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