VII-Verg 91/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-25, VII-Verg 91/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-25, VII-Verg 91/05
VII-Verg 91/05Obergericht25.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 91/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-25
Aktenzeichen: VII-Verg 91/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0725.VII.VERG91.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. De-zember 2002, VK – 46/2005-L, zu Ziffern 3. und 4. des Ausspruchs aufgehoben.
Die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwen-dungen tragen die Verfahrensbeteiligten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahens beträgt bis zu 10.000 €.
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