VII-Verg 19/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-26, VII-Verg 19/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-26, VII-Verg 19/06
VII-Verg 19/06Obergericht26.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 19/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-26
Aktenzeichen: VII-Verg 19/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0726.VII.VERG19.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 16. März 2006, VK 1-10/06, wird zurückgewiesen.
Der Antragstellerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesen Verfahren ent-standenen außergerichtlichen Kosten und Auslagen auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf bis zu 550.000 € festgesetzt.
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