I-22 U 32/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-04, I-22 U 32/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-04, I-22 U 32/06
I-22 U 32/06Obergericht04.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 32/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-04
Aktenzeichen: I-22 U 32/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0804.I22U32.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.01.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zu-rückgewiesen.
Die Klägerin wird des Rechtsmittels der Anschlussberufung für verlustig erklärt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 86 %, die Klä-gerin trägt sie zu 14 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
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