I-1 U 233/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-14, I-1 U 233/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-14, I-1 U 233/05
I-1 U 233/05Obergericht14.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 233/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-14
Aktenzeichen: I-1 U 233/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0814.I1U233.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. November 2005 verkünde-te Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duis-burg wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.260,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.968,41 EUR seit dem 9. März 2005 und in gleicher Höhe aus 291,85 EUR seit dem 11. Mai 2005 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Opel Vectra mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer ....... (amtliches Kennzeichen zuletzt: ...).
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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