I-2 U 31/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-24, I-2 U 31/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-24, I-2 U 31/05
I-2 U 31/05Obergericht24.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 31/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-24
Aktenzeichen: I-2 U 31/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0824.I2U31.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Februar 2005 verkündete
Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-
sen.
-
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 52.000,-- Euro ab-
zuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe
leisten.
- Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 1 Million Euro.
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