I-24 W 45/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-04, I-24 W 45/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-04, I-24 W 45/06
I-24 W 45/06Obergericht04.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 45/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-04
Aktenzeichen: I-24 W 45/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0904.I24W45.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Wertfestsetzung im Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 14. März 2006 wird zurückgewiesen.
Der Streitwert des Verfahrens erster und zweiter Instanz wird von Amts wegen anderweit auf
8.040 EUR
festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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