VI-Kart 15/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-07, VI-Kart 15/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-07, VI-Kart 15/06 (V)
VI-Kart 15/06 (V)Obergericht07.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 15/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-07
Aktenzeichen: VI-Kart 15/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0907.VI.KART15.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Im Wege der einstweiligen Anordnung wird die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Anordnungen des Beschwerdegegners im Beschluss vom 23.08.06 (B 10 – 92713 – Kc – 148/05) wiederhergestellt, soweit sie sich gegen die Untersagungsverfügungen unter A. richtet.
II. Diese Anordnung ist bis zum 01.11.06 befristet.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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