Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-18, I-1 W 53/06

I-1 W 53/06Obergericht18.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 53/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-18

Aktenzeichen: I-1 W 53/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0918.I1W53.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der Einzel-richterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 9. August 2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Klägerin wird nach der bisherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß Beschluss vom 27.11.2003 für einen Zahlungsantrag i.H.v. 4.637,93 €, einen angemessenen Schmerzensgeldbetrag sowie einen Feststellungs-antrag für Zukunftsschäden auf der Grundlage der Klageanträge aus der Klageschrift i.V.m. dem klageerweiternden Schriftsatz vom 18.09.2003 wei-tergehende Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwälte Kroe-kel und unter Fortgeltung der monatlichen Raten von 95 € bewilligt, soweit die Klägerin eine weitere Zahlungsforderung i.H.v. 8.197,50 € und darüber hinaus eine monatliche Rente ab 16.06.2006 i.H.v. 546 € (unbegrenzt) mit der Klageerweiterung geltend macht.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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