VI-U (Kart) 28/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-20, VI-U (Kart) 28/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-20, VI-U (Kart) 28/05
VI-U (Kart) 28/05Obergericht20.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 28/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-20
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 28/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0920.VI.U.KART28.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf – 12 O 236/03 (Kart) - wird zurück-gewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Wert des Berufungsverfahrens: 50.000 €.
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