Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-21, I-2 U 62/05

I-2 U 62/05Obergericht21.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 62/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-21

Aktenzeichen: I-2 U 62/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0921.I2U62.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. April 2005

verkündete Urteil der 4 b Zivilkammer des Landgerichts Düs-

seldorf wird zurückgewiesen.

Den Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsrechts-

zuges als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro

800.000,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-

streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf Euro

800.000,00 festgesetzt.

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