I-17 U 136/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-22, I-17 U 136/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-22, I-17 U 136/05
I-17 U 136/05Obergericht22.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 136/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-22
Aktenzeichen: I-17 U 136/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0922.I17U136.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.07.2005
verkündete Urteil des LG Duisburg teilweise abgeändert und
wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 397.624,80 EUR
nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit dem 01.05.2000 sowie
weitere Zinsen in Höhe von 4 % aus 51.129,19 EUR (100.000,00 DM)
für die Zeit vom 16.04.1996 bis 31.12.1999 und 11.990,98 EUR zu zahlen.
Die Klage wird im übrigen abgewiesen, die weitergehende Berufung
der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurück-
gewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Beklagten zu 68 %,
der Klägerin zu 32 % auferlegt.
Von den Kosten des Berufungsrechtszugs hat die Beklagte 70 %,
die Klägerin 30 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht
die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.