II-2 UF 78/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-25, II-2 UF 78/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-25, II-2 UF 78/06
II-2 UF 78/06Obergericht25.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 UF 78/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-25
Aktenzeichen: II-2 UF 78/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0925.II2UF78.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Teilurteil des Amtsgerichts Düs-seldorf vom 16.02.2006 – Aktenzeichen 266 F 454/04 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, der Antragsgegnerin Auskunft über die von ihm getätigten Verfügungen über das Guthaben auf dem Konto Nr. ... bei der Volks-bank D./N. in der Zeit vom 01.12.2003 bis zum 14.01.2005 zu erteilen.
Die weitergehende Klage auf Auskunftserteilung wird abgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens erster Instanz bleibt die Kostenent-scheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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