Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-25, II-2 UF 78/06

II-2 UF 78/06Obergericht25.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 UF 78/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-25

Aktenzeichen: II-2 UF 78/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0925.II2UF78.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Teilurteil des Amtsgerichts Düs-seldorf vom 16.02.2006 – Aktenzeichen 266 F 454/04 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Der Antragsteller wird verurteilt, der Antragsgegnerin Auskunft über die von ihm getätigten Verfügungen über das Guthaben auf dem Konto Nr. ... bei der Volks-bank D./N. in der Zeit vom 01.12.2003 bis zum 14.01.2005 zu erteilen.

Die weitergehende Klage auf Auskunftserteilung wird abgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens erster Instanz bleibt die Kostenent-scheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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