Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-26, I-10 W 74/06

I-10 W 74/06Obergericht26.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 74/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-26

Aktenzeichen: I-10 W 74/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0926.I10W74.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspfleger – vom 03.02.2006 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.06.2005 sind von dem Kläger an Kosten EUR 4661,81 (viertausendsechshundert-einundsechzig und 81/100 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent-punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.08.2005 an die Beklagte zu zahlen.

Der weitergehende Festsetzungsantrag der Beklagten wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

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