I-24 W 59/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-26, I-24 W 59/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-26, I-24 W 59/06
I-24 W 59/06Obergericht26.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 59/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-26
Aktenzeichen: I-24 W 59/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0926.I24W59.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Verfügung der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichterin - vom 11. Juli 2006 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 46.632,24 €.
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