2 U 60/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-27, 2 U 60/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-27, 2 U 60/06
2 U 60/06Obergericht27.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 60/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-27
Aktenzeichen: 2 U 60/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0927.2U60.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. Mai 2006 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs als unzulässig verworfen.
- II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
- III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 50.000 €.
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