I-18 U 17/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-27, I-18 U 17/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-27, I-18 U 17/06
I-18 U 17/06Obergericht27.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 17/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-27
Aktenzeichen: I-18 U 17/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0927.I18U17.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Dezember 2005
verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Land-
gerichts Düsseldorf (35 O 169/04) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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