Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-27, I-18 U 17/06

I-18 U 17/06Obergericht27.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 17/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-27

Aktenzeichen: I-18 U 17/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0927.I18U17.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Dezember 2005

verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Land-

gerichts Düsseldorf (35 O 169/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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