I-10 U 61/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, I-10 U 61/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, I-10 U 61/06
I-10 U 61/06Obergericht28.09.2006
Regest
BGB § 1357 § 1357 BGB ist in Bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 61/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-28
Aktenzeichen: I-10 U 61/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0928.I10U61.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
BGB § 1357
§ 1357 BGB ist in Bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar.
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 13.03.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 688,62 zuzüglich 5 % Zinsen über dem Ba-siszinssatz seit dem 27.10.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen zu 88 % die Klägerin und zu 12 % die Beklagten. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 92 % die Klägerin und zu 8 % die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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