Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, I-2 U 38/05

I-2 U 38/05Obergericht28.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 38/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-28

Aktenzeichen: I-2 U 38/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0928.I2U38.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Februar 2005 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,--- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 150.000,-- Euro.

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