I-2 U 38/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, I-2 U 38/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, I-2 U 38/05
I-2 U 38/05Obergericht28.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 38/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-28
Aktenzeichen: I-2 U 38/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0928.I2U38.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Februar 2005 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,--- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 150.000,-- Euro.
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