I-5 U 17/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, I-5 U 17/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, I-5 U 17/06
I-5 U 17/06Obergericht28.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 17/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-28
Aktenzeichen: I-5 U 17/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0928.I5U17.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 09.12.2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die Berufung des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.357,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2005 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits sowie die den Streithelfern entstandenen außergerichtlichen Kosten trägt die Beklagte.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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