VII-Verg 49/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, VII-Verg 49/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-28, VII-Verg 49/06
VII-Verg 49/06Obergericht28.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 49/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-28
Aktenzeichen: VII-Verg 49/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0928.VII.VERG49.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Be-schwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
Die Kostenentscheidung bleibt der Hauptsacheentscheidung vorbehalten.
Dem Antragsteller wird aufgegeben, bis zum 1. November 2006 mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, eine Zuschlagserteilung gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
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