I-3 W 156/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, I-3 W 156/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, I-3 W 156/06
I-3 W 156/06Obergericht29.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 156/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-29
Aktenzeichen: I-3 W 156/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0929.I3W156.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2 vom 4. Juli 2006 gegen den Beschluss der Vorsitzenden der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zwangsvollstreckung der Antragstellerin aus dem Urteil des Landgerichts Monza vom 21. Januar 2005 davon abhängig gemacht wird, dass die Antragstellerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 130.000 € leistet.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der angefochtene Beschluss in der Kostenentscheidung dahin geändert, dass die Antragsgegnerin zu 2 die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in vollem Umfang trägt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin zu 2.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.