Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, I-7 U 22/06

I-7 U 22/06Obergericht29.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 22/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-29

Aktenzeichen: I-7 U 22/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0929.I7U22.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Dezember 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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