I-7 U 22/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, I-7 U 22/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, I-7 U 22/06
I-7 U 22/06Obergericht29.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 22/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-29
Aktenzeichen: I-7 U 22/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0929.I7U22.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Dezember 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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