VI-Kart 40/01 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, VI-Kart 40/01 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, VI-Kart 40/01 (V)
VI-Kart 40/01 (V)Obergericht29.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 40/01 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-29
Aktenzeichen: VI-Kart 40/01 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0929.VI.KART40.01V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss der 3. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes vom 18. September 2001 (B 3 - 59/01) wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 1. hat die im Beschwerdeverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten zu tragen; sie hat darüber hinaus dem Bundeskartellamt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Der Beschwerdewert wird auf 15 Mio. € festgesetzt.
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