VI-Kart 7/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, VI-Kart 7/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-29, VI-Kart 7/06 (V)
VI-Kart 7/06 (V)Obergericht29.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-29
Aktenzeichen: VI-Kart 7/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0929.VI.KART7.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 19. Januar 2006 (B 6 - 103/05) wird verworfen.
II. Die Beteiligte zu 1. hat die im Beschwerdeverfahren angefalle-nen Gerichtskosten zu tragen; sie hat darüber hinaus dem Bun-deskartellamt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Beschwerdewert wird einstweilen auf 20 Mio. € festgesetzt.
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