Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-11, I-18 U 30/06

I-18 U 30/06Obergericht11.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-11

Aktenzeichen: I-18 U 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1011.I18U30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das am 17.01.2006 verkün-dete Teilurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 138/04) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Landgericht vorenthalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 195.000 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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