I-18 U 30/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-11, I-18 U 30/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-11, I-18 U 30/06
I-18 U 30/06Obergericht11.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 30/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-11
Aktenzeichen: I-18 U 30/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1011.I18U30.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das am 17.01.2006 verkün-dete Teilurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 138/04) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Landgericht vorenthalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 195.000 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.