I-18 U 31/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-11, I-18 U 31/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-11, I-18 U 31/06
I-18 U 31/06Obergericht11.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 31/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-11
Aktenzeichen: I-18 U 31/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1011.I18U31.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Januar 2006
verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (33 O 70/03) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der
durch die Nebenintervention im Berufungsrechtszug ver-
ursachten Kosten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht die Beklagte beziehungsweise ihre
Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %
des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.
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