VII-Verg 34/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-11, VII-Verg 34/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-11, VII-Verg 34/06
VII-Verg 34/06Obergericht11.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 34/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-11
Aktenzeichen: VII-Verg 34/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1011.VII.VERG34.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25. Juli 2006 (Az.: VK 2 – 68/06) aufgehoben.
II. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Angebot der Beigeladenen aus der Wertung zu nehmen.
III. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens einschließlich der in diesen Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.
IV. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten war für die Antragstellerin im Verfahren der Vergabekammer notwendig.
V. Beschwerdewert: bis 95.000 €
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