Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VI-Kart 2/05 (V)

VI-Kart 2/05 (V)Obergericht18.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 2/05 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-18

Aktenzeichen: VI-Kart 2/05 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1018.VI.KART2.05V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Offenlegung des CA-Agreement (Bl. 334-451 d. Amtsakte) und der geschwärzten Passagen im Service-Level-Agreement (Bl. 160-333 d. Amtsakte) wird zurückgewiesen.

II. Die Beschwerde der Beigeladenen zu 4 gegen den Beschluss des Bundes-kartellamts vom 28. Dezember 2004 wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Bundeskartell-amt und den Beteiligten zu 1 – 3 in diesem Verfahren entstandenen notwen-digen Auslagen werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

V. Der Beschwerdewert wird auf 500.000 € festgelegt.

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